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Society for Medicinal Plant Research
Gesellschaft für Arzneipflanzenforschung e.V.
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Informationen zur Mitgliedschaft

§ 6 Satzung: Mitgliedschaft

(1) Die Gesellschaft hat ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder können alle an den Aufgaben der Gesellschaft interessierte natürliche Personen werden.

(3) Fördernde Mitglieder können alle juristischen Personen und Personenvereinigungen werden, die die Zwecke und die Interessen zu fördern gewillt sind.

(4) Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich um die Arzneipflanzenforschung oder um die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben. Ihre Ernennung erfolgt auf Vorschlag von mindestens fünf Mitgliedern durch Beschluß des erweiterten Vorstandes, der einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied wird eine vom Vorsitzenden unterzeichnete Urkunde ausgestellt.

Vorteile

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