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Society for Medicinal Plant Research Gesellschaft für Arzneipflanzenforschung e.V. |
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Egon-Stahl-Preis
Statuten zur Verleihung und Ausführung I Aus Anlaß seines 60. Geburtstages stiftete Professor Dr. Dr. h.c. mult. Egon Stahl eine Plakette mit Urkunde, verbunden mit einem Geldpreis, zur Anerkennung und Förderung jüngerer Wissenschaftler aus dem Bereich der Pharmakognosie (Pharmazeutische Biologie) und Analytischen Phytochemie. Die Silbermedaille, zusammen mit einem Geldpreis in Höhe von derzeit € 3.000,-- sollte in der Regel an Wissenschaftler im Alter bis etwa 40 Jahren verliehen werden, die nach der Promotion herausragende wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht haben. Die Bronzemedaille, zusammen mit einem Geldpreis in Höhe von derzeit € 2.000,-- wird an jüngere wissenschaftliche Mitarbeiter im Alter bis etwa 30 Jahren verliehen, deren Dissertation von hervorragender Qualität ist. |
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II Der Preis wird in der Regel jährlich während der Vortragstagung der Gesellschaft für Arzneipflanzenforschung vom jeweiligen Präsidenten oder Vizepräsidenten in feierlicher Form veliehen für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten. Die Preise (Silber- bzw. Bronzemedaille) werden in der Regel alternativ einmal im Jahr verliehen. |
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III Für die Begutachtung wird ein Ausschuß aus dem Präsidenten, früheren Vorsitzenden und dem Herausgeber von Planta Medica gebildet. Von diesen werden fallweise drei international anerkannte Berater hinzugezogen. Die vom Ausschuß zugezogenen Berater geben ein kurzes schriftliches Votum ab. Das positive Ergebnis der Beratung findet seinen Niederschlag in der Laudatio, die bei der Verleihung verlesen und in geeigneter Weise veröffentlicht wird. Hat ein Mitglied des Ausschusses selbst einen Vorschlag eingebracht, ist es von der Entscheidungsfindung ausgenommen. |
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IV Der Preisträger ist gehalten, nach der Verleihung über seine entsprechenden wissenschaftlichen Arbeiten auf der Vortragstagung einen Vortrag zu halten. Der Vortrag sollte vom jeweiligen Tagungspräsidenten in das Programm eingebaut werden und nicht länger als 30 Minuten dauern. |
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V Vorschläge für Kandidaten können von den Mitgliedern der Gesellschaft für Arzneipflanzenforschung mit einer Begründung bis zum 15. März des jeweiligen Jahres an den Präsidenten eingereicht werden. Die in Betracht kommenden Arbeiten, auch bereits veröffentlichte, sollen nicht älter sein als 6 Jahre. Dem schriftlichen Antrag auf Verleihung (Selbstvorschläge werden nicht bearbeitet) sind ein Lebenslauf mit den wichtigsten Daten des wissenschaftlichen Werdegangs des Kandidaten, ein Schriftenverzeichnis sowie einige wesentliche neuere Veröffentlichungen beizufügen. Alle Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Einreichungsfrist kann vom Präsidenten im Ausnahmefall verlängert werden. |
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